Wichtig: bitte das Hygienekonzept als PDF-Downloaden, durchlesen und unterschreiben. Anschließend per Email an webmaster@kletterzentrum-lahr.de oder per Whatsapp an 0160 96481049 schicken.

Die Datei kann hier heruntergeladen werden:

Download: Hygienekonzept der Kletteranlage der Sektion Lahr 03.07.2020.pdf

 

Hygienekonzept der Kletteranlage der Sektion Lahr

des Deutschen Alpenvereines

Aktualisierte Version vom 15.05.2020 – Die Maskenpflicht entfällt im Vergleich zur Vorgängerversion

Aktualisierte Version vom 01.06.2020 – Ab sofort können bis zu 6 Seilschaften zeitgleich klettern

Aktualisierte Version vom 03.07.2020 – Ab sofort können bis zu 20 Personen zeitgleich klettern

 

Bei dem Hygienekonzept der Kletteranlage der Sektion Lahr handelt es sich um eine dynamische Handlungsanweisung, die auf der jeweils gültigen Coronaverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg beruht. Zur konkreten Umsetzung wurden darüber hinaus die Empfehlungen des Hauptverbandes berücksichtigt.

 

  1. Der Besuch der Kletteranlage ist nur nach Voranmeldung in einem festgelegten Zeitraum möglich. Dafür wird ein Kalender auf der Homepage des Kletterzentrums angelegt. Es dürfen sich maximal 20 Personen auf dem Gelände aufhalten. Der Zutritt ist nur bei Vorliegen des unterschriebenen Hygienekonzeptes mit Name und Kontaktdaten möglich. Das Hygienekonzept steht auf der Homepage zum Download bereit und muss dann unterschrieben in elektronischer Form an webmaster@kletterzentrum-lahr.de gesendet werden. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Danach wird die Buchungsmöglichkeit mit einem Pseudonym freigeschaltet.
  2. Eine Außenanlage bietet hinsichtlich der Infektionsgefährdung gewisse Vorteile. Trotzdem gelten die Grundregeln der Hygiene auch hier. Dazu zählen:
  • Abstand halten, die 1,5 Meter-Distanzregel ist bindend
  • Verzicht auf Händeschütteln
  • Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Einmalige Nutzung von Taschentüchern
  • Häufiges Händewaschen oder desinfizieren

 

  1. Die Nutzung des Vereinshauses ist auf ein Mindestmaß zu beschränken, sodass zu jeder Zeit die Grundregeln der Hygiene (Punkt 2) eingehalten werden können.
  2. Das Betreten der Kletteranlage von Personen mit Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes, Durchfall oder Gliederschmerzen ist nicht erlaubt.
  3. Es werden Händedesinfektionsspender zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird die Verwendung von „Liquidchalk“ empfohlen. Aufgrund des hohen Alkoholgehaltes ist von einer desinfizierenden Wirkung auszugehen.
  4. Eine Gefährdung durch möglicherweise kontaminierte Griffe und Tritte ist aufgrund der Außenanlage nicht anzunehmen. Trotzdem werden die Nutzer der Kletteranlage darauf hingewiesen, dass ein Berühren im Gesichtsbereich nur nach entsprechender Händedesinfektion erfolgen sollte.
  5. Um die Abstandsregel einzuhalten, muss zur nächsten Seilschaft mindestens eine Kletterlinie frei bleiben. Weiterhin muss bei der Routenwahl darauf geachtet werden, dass Stürze im bodennahen Bereich unbedingt vermieden werden. Neben der sowieso immer bestehenden Verletzungsgefahr wird in diesem Fall möglicherweise das Abstandsgebot verletzt.
  6. Die jeweils aktuellen Regeln des Hygienekonzeptes werden an der Kletteranlage ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht. Verstößt ein Nutzer auch nach Aufforderung gegen die Auflagen des Hygienekonzeptes kann ihm die weitere Nutzung der Kletteranlage untersagt werden.
  7. Die Einhaltung der Regelungen werden regelmäßig vor Ort überprüft und die Daten der Schließanlage ausgewertet. Sobald sich dort insbesondere Verstöße der maximalen Personenzahl auf dem Gelände ergeben muss die Kletteranlage wieder komplett gesperrt werden.

 

Norbert Klein                          Dr. Stefan Rietz                                 Uli Sickinger