für das DAV-Kletterzentrum der Sektion Lahr des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwort-lichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat.

 

  1. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von der Sektion Lahr des Deutschen Alpenvereins e.V., Ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

 

  1. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletterbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.

 

  1. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat stets damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herab fallendes Klettermaterial oder andere Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

  1. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.

 

  1. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen, während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen.

 

  1. Die verwendeten Seile müssen mindestens 40 Meter lang sein.
    (Änderung seit 2016. Früher „50 Meter“)

 

  1. In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. Dies gilt auch, wenn am Umlenkpunkt ein Doppelkarabiner vorhanden ist.

 

  1. Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Soweit zwei Umlenkkarabiner vorhanden sind, sind beide einzuhängen.

 

  1. Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oder Nachstieg (d.h. das Seil ist in alle Zwischensicherungen und im Umlenkpunkt eingehängt) ist, sofern die Umlenkung nicht bereits aus zwei Umlenkkarabinern besteht, zusätzlich zur Umlenkung mindestens ein weiteres Karabinerpaar unter der Umlenkung einzuhängen. Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in Absprunghöhe erlaubt, dabei darf der erste Umlenkkarabiner nicht mit den Füßen überschritten werden.

 

  1. Als gesperrt gekennzeichnete Bereichen dürfen nicht betreten, insbesondere nicht beklettert werden.

 

  1. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Sektion Lahr des Deutschen Alpenvereins e.V. übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

 

  1. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind während der offiziellen Kletterzeiten unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Jahreskarten- oder 11er-Kartenkletterer haben dies unverzüglich nach dem Training an dav-lahr@t-online.de und norbert.klein@web.de per E-Mail zu melden.

 

  1. Besondere Gefahren bestehen beim Klettern im Winter durch Schnee, Eis, Dachlawinen, Eisschlag etc. Auch könnten die künstlichen Klettergriffe im Winter leichter brechen als im Sommer. In den Wintermonaten wird weder geräumt noch gestreut. Die Benutzer haben sich deshalb in einem besonderen Maße vorzusehen und eigenverantwortliche Vorsorge vor Gefahren zu treffen. Zudem sind nicht alle Wandteile vollständig mit Expressschlingen ausgestattet. Deshalb ist dies vor dem Einsteigen in die Route zu überprüfen und gegebenenfalls Expressschlingen in alle vorgesehenen Zwischensicherungshaken einzuhängen.

 

  1. Tritte, Griffe, und Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert noch beseitigt werden.

 

  1. Barfußgehen, Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen ist im gesamten Kletterbereich verboten.

 

  1. Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs oder flüssigem Chalk erlaubt.

 

Sonstige Allgemeine Regeln

 

  1. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in den vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

 

  1. Das Mitbringen von Tieren in die Anlage sowie ins Vereinshaus kann durch das Aufsichtspersonal eingeschränkt werden.

 

  1. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden und dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung und Diebstahl wird nicht übernommen.

 

  1. Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist im Kletterbereich, im Vereinshaus und in den Toiletten untersagt und nur im Außenbereich gestattet.